Gebietsgrenzen wirken beständig, sind es aber nicht. In Deutschland ändert sich jedes Jahr etwas: Gemeinden fusionieren, Kreise werden neu zugeschnitten, Postleitzahlengebiete werden angepasst. Für eine einzelne Momentaufnahme ist das unerheblich. Für jeden Vergleich über die Zeit ist es entscheidend.
Was sich ändert
Gemeindefusionen. Der häufigste Fall. Zwei oder mehr Gemeinden schließen sich zusammen, die Gebietsschlüssel der aufgehenden Gemeinden entfallen, ein neuer entsteht. Manche Bundesländer haben in den vergangenen Jahrzehnten mehrere große Reformwellen durchlaufen.
Kreisreformen. Seltener, aber folgenreicher. Bei einer Kreisreform ändern sich die Schlüssel aller betroffenen Gemeinden, weil der Kreisschlüssel Bestandteil des Gemeindeschlüssels ist.
Postleitzahlenänderungen. Ohne Reformcharakter, aber laufend – wenn sich Zustellbezirke ändern. Siehe Postleitzahlensystem.
Eingemeindungen und Grenzkorrekturen. Kleinteilig, oft nur einzelne Flurstücke betreffend, aber ausreichend, um Flächensummen zu verändern.
Der amtliche Gemeindeschlüssel
Für Verwaltungsgebiete ist der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) der zentrale Bezugspunkt. Er ist achtstellig aufgebaut und selbst hierarchisch:
| Stellen | Bedeutung |
|---|---|
| 1–2 | Bundesland |
| 3 | Regierungsbezirk |
| 4–5 | Kreis |
| 6–8 | Gemeinde |
Die ersten fünf Stellen bilden den Kreisschlüssel. Auch hier gilt: Aggregieren ist möglich, indem Stellen abgeschnitten werden.
Ein praktisches Problem: Der Schlüssel wird je nach Quelle mit oder ohne führende Null geführt. Bayern hat den Landesschlüssel 09 – wird der als Zahl gespeichert, wird daraus 9, und die Verknüpfung schlägt fehl. Dasselbe Problem wie bei Postleitzahlen, mit derselben Lösung: immer als Text speichern.
Warum Zeitreihen ohne einheitlichen Stand nicht funktionieren
Angenommen, Sie vergleichen Umsätze je Gemeinde zwischen 2018 und heute. Zwischenzeitlich sind drei Gemeinden in Ihrem Gebiet fusioniert. Was passiert?
- Die alten Gemeindeschlüssel existieren im aktuellen Datensatz nicht mehr – ihre Umsätze finden kein Gebiet
- Die neue Gemeinde hat für 2018 keinen Vorjahreswert
- Die Summen beider Jahre weichen voneinander ab, ohne dass sich am Geschäft etwas geändert hat
Im Kartenbild fällt das kaum auf: Die fusionierte Gemeinde erscheint einfach als weiße Fläche, die alten als fehlend. Erst der Summenvergleich deckt es auf.
Die Lösung: auf einen Stand umschlüsseln
Der saubere Weg ist die Umschlüsselung aller Jahre auf einen einheitlichen Gebietsstand – üblicherweise den aktuellen. Dafür braucht es eine Umsteigetabelle, die alte auf neue Schlüssel abbildet.
Bei Fusionen ist das eindeutig: Mehrere alte Gebiete gehen in einem neuen auf, die Werte werden addiert. Bei Teilungen wird es unscharf – dann muss ein Verteilungsschlüssel angenommen werden, etwa nach Einwohnern oder Fläche. Diese Annahme sollte dokumentiert werden, weil sie das Ergebnis beeinflusst.
Wie wir damit umgehen
Jeder unserer digitalen Kartendatensätze wird mit ausgewiesenem Gebietsstand geliefert. Bei gedruckten Karten ist der Stand auf der Karte selbst vermerkt.
Wenn Sie Daten über mehrere Jahre auswerten, sagen Sie uns das vorab. Dann liefern wir entweder alle Jahre auf einheitlichem Stand oder die passenden historischen Stände – je nachdem, was für Ihre Fragestellung richtig ist.
Wie aktuell muss es sein?
Eine ehrliche Einordnung: Nicht jede Anwendung braucht den neuesten Stand.
- Verbindliche Gebietsaufteilungen, Provisionsregelungen und Verträge sollten auf einem definierten, dokumentierten Stand beruhen – der muss nicht der aktuellste sein, aber er muss benannt sein
- Zeitreihenauswertungen brauchen Einheitlichkeit wichtiger als Aktualität
- Operative Zuordnung, etwa im Lieferservice, sollte aktuell sein – hier führen veraltete Postleitzahlengebiete zu falschen Auskünften an Kunden
- Übersichts- und Repräsentationskarten vertragen einen älteren Stand problemlos
Beschreiben Sie uns, wofür die Karte gedacht ist. Daraus ergibt sich, welcher Stand der richtige ist – und ob eine Aktualisierung überhaupt nötig ist.
Ein Hinweis für gedruckte Karten
Wenn eine Karte Teil einer verbindlichen Regelung wird – etwa als Anlage zu einem Vertrag über Vertriebsgebiete –, gehört der Gebietsstand in die Unterlage. Jahre später ist sonst nicht mehr rekonstruierbar, welche Fläche mit „PLZ 48599" eigentlich gemeint war. Siehe auch Vertriebsgebiete.